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Titel | Hrsg.; Autor/-innen | Jahr | |
Was könnte der deutsche Gesetzgeber von anderen Ländern lernen? | Sychold, M. | 2011 | |
Bezug über | Format | ||
In: Becker, T. (Hrsg.): Glücksspiel im Internet. Beiträge zum Symposium 2009, 11-23 | Fachartikel | ||
Zusammenfassung | |||
Die Frage lautet: Was könnte der deutsche Gesetzgeber von anderen Ländern lernen? Soll das bedeuten, dass insbesondere der deutsche Gesetzgeber etwas zu lernen hat? Wenn, dann ist die Antwort auf diese Frage: ganz sicher nicht. Die deutsche Gesetzgebung in diesem Bereich ist nicht schlechter als anderswo. Sie ist aber auch nicht besser als anderswo. Und anderswo ist sie schlecht! Gesetzgebung im Bereich Glücksspiel hat überall ein sehr großes Verbesserungspotenzial. Wir sind noch in den frühen Tagen, insbesondere beim Internet. Vor 15 Jahren haben wir noch mit Telefon und Fax gearbeitet, und es gab kein Internet. Technisch und juristisch ist das Internet ein neuer Bereich, und dasselbe gilt für Internet-Glücksspiel. Überall in der Welt ist die einschlägige Gesetzgebung jung und muss noch entwickelt werden. | |||
Link auf externe Website | |||
![]() | https://www.uni-hohenheim.de/fileadmin/einrichtungen/gluecksspiel/intern/Konferenzband2009_V2.pdf |